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Mini-Kameras mit Auto
publié le 29/01/2016 à 12:07 |
Hinter der Windschutzscheibe angebrachte Kameras, die den Verkehr filmen, werden immer beliebter. Diese sogenannten Dashcams sind jedoch sehr umstritten. Polizei und Versicherer halten sie für sinnvoll, um Unfälle und Verkehrsdelikte aufzuklären. Datenschützer lehnen sie strikt ab. Verkehrsexperten sollen beim 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar für Klarheit im Umgang mit den Mini Kamera und bei einigen anderen Themen sorgen.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff steht dem Dauereinsatz von kleinen Videokameras in Autos deshalb ablehnend gegenüber. "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig", sagte Voßhoff der Neuen Osnabrücker Zeitung. Datenschutzrechtlich unproblematisch sei dagegen eine rein private zeitweise Nutzung der versteckte Kamera , betonte Voßhoff. Dazu gehöre etwa das "Anfertigen von Panoramaaufnahmen bei der Autofahrt in den Urlaub", die anschließend im Freundeskreis vorgeführt werden. Gerichte haben bisher zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Prozess sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Während das Landgericht Heilbronn die permanente Aufnahme untersagt hat, ließ das Amtsgericht Nienburg zumindest "anlassbezogene" Aufnahmen zu, etwa bei Unfällen.
"Das ist doch völlig weltfremd", meint Constantin Hack vom Automobilclub ACE. "Man hat in gefährlichen Situationen anderes zu tun, als nach dem Auslöser einerSpionkamera zu suchen." Ebenso wie Versicherer und Anwälte fordern die Automobilclubs deshalb den Gesetzgeber auf, für Klarheit zu sorgen. Als Ausweg schlägt der ACE den Einsatz elektronisch "verplombter" Dashcams vor. Eine Verschlüsselung könne Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können. "Damit wäre auch den Gaffer-Videos im Internet ein Riegel vorgeschoben", sagt Constantin Hack vom ACE.
Sie filmen Zusammenstöße, illegale Überholmanöver, per Zufall manchmal auch Flugzeugabstürze und Meteoriten: immer mehr sogenannte Dashcams sind an Windschutzscheiben und Armaturenbrettern von Privatautos installiert. Die permanent filmenden Mini- Füller Kamera sind beliebt, weil sie bei Unfällen automatisch Beweisbilder aufzeichnen. Doch ob solche Aufnahmen vor Gericht überhaupt zulässig sind, ist in Deutschland bislang nicht geregelt. Der 54. Verkehrsgerichtstag, der derzeit in Goslar stattfindet, befasst sich nun mit dem Thema.
Die wenigsten Dashcams werden genutzt, um den Sonntagsausflug fürs Familienarchiv festzuhalten, sondern um gewappnet zu sein, falls dabei ein Unfall passiert: "War ich schuld oder der andere?", das soll mithilfe der Bilder leichter herauszufinden sein. Manchmal klappt das, meist aber wird der filmende Fahrer bestraft - wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Ob die Filme vor Gericht Aufklärung liefern dürfen, hängt vom Einzelfall und vom Richter ab. Juristen sagen, die Rechtslage sei "komplett ungesichert". Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die Kameras derzeit eines der Themen.
http://www.leapzipblog.com/blog/read/251728/versteckten-kamera-mit-tv/
http://stoersender.bravesites.com/entries/general/versteckten-kamera-mit-tv
http://realblog.zkiz.com/kamerakaufen/183904
http://straightrazors.net/kamerakaufen/2016/01/28/versteckten-kamera-mit-tv/
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